Unvereinbar mit der Schuldenbremse

„Wer möchte, dass die Bundesländer die Schuldenbremse einhalten (…), der kann diese Forderungen (der Gewerkschaften) nur rundweg ablehnen“. (Bullerjahn, SPD-Finanzminister von Sachsen-Anhalt und Verhandlungsführer der Landesregierungen)

Unvereinbar mit der Politik der Schuldenbremse/Schwarzen Null waren für Bullerjahn die drei gemeinsamen Forderungen der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften im Tarifkampf Öffentlicher Dienst der Länder 2015: mehr Lohn/Gehalt (5,5 Prozent, mindestens 175 Euro monatlich), Stopp der Epidemie der Befristungen und tarifvertragliche Eingruppierung der angestellten Lehrer.

Ende März wurden die Kollegen von dem schnellen Abbruch der Warnstreiks und den Tarifabschluss durch die gewerkschaftliche Verhandlungsführung überrascht: Zwar wurde mit dem Verhandlungsergebnis die Mauer des Spardiktats mit einer Reallohnsteigerung durchbrochen, die Forderungen nach dem Stopp der Befristungen und nach tarifvertraglicher Eingruppierung der angestellten Lehrer aber wurden erneut – wie 2013 – in keiner Weise erfüllt.

Die Kollegen hatten schon im Tarifkampf 2013 ihre Erfahrung gemacht. Auch damals drängte die Verhandlungskommission auf den schnellen Abbruch der Warnstreiks, um zu einem raschen Abschluss zu kommen. Schon damals mit dem Ergebnis, dass die Forderungen zur Befristung und der angestellten Lehrer auf der Strecke blieben.

Diese Erfahrung hat zu einer Diskussion unter ver.di-Kollegen vor allem in NRW geführt: um einen akzeptablen Kompromiss für alle drei gemeinsamen Forderungen durchzusetzen, „werden wir an der Mobilisierung für die Urabstimmung und den unbefristeten Streik nicht vorbeikommen.“ Denn die Kollegen können auf keine ihrer Forderungen verzichten, d.h. es kann nur dann ein Ergebnis abgeschlossen werden, wenn zu allen drei Forderungen ein akzeptabler Kompromiss erreicht wird.

Die Arbeitgeberseite hatte einen willkürlichen Angriff auf die betriebliche Zusatzrente gestartet, um über ein solches Ultimatum den Tarifkampf für die Forderungen zu belasten. Kollegen wiesen dieses infame Manöver zurück: auf gar keinen Fall hat die Frage der Kürzung der Betriebsrente einen Platz in dieser Tarifrunde. Die Gewerkschaftsführungen sind allein verpflichtet auf das Mandat, für die drei genannten Forderungen zu verhandeln und den Kampf zu führen.

Sie warnten davor, dass der Arbeitgeber darauf ziele, für Zugeständnisse bei der Betriebsrente unannehmbare „Kompensationen“ zu erpressen. Die Rechnung Bullerjahns ging denn auch auf: zwar konnte die Kürzung der Betriebsrente im Tarifkampf abgewehrt werden, wurde aber bezahlt mit dem Fallenlassen der Forderungen nach dem Stopp der Befristungen und einem unannehmbaren Angebot der Arbeitgeber zur Eingruppierung der angestellten Lehrer. Damit wurde den Anforderungen der Länder zur Einhaltung der Schuldenbremse Rechnung getragen

Mit diesem erneuten vorschnellen Abschluss konnte zwar eine Reallohnsteigerung erreicht werden, in der sich punktuell ein Durchbruch der Schuldenbremse ausdrückt. Doch viele Kollegen sehen auch in diesem Lohnergebnis nicht einen wirklich akzeptablen „Kompromiss“, unter anderem, weil die Landesbeschäftigten mit ihren Löhnen noch weiter von den Beschäftigten der Kommunen abgekoppelt werden.

Außerdem wurde von der gewerkschaftlichen Verhandlungskommission nicht für die im Tarifabschluss garantierte 1:1 Übernahme des Lohnergebnisses für die Beamten gekämpft. Mehrere Landesregierungen haben sich inzwischen ein „Nachdenken“  ausbedungen, andere haben schon ein „nichtfinanzierbar“ signalisiert, um die Beamten mit Einbußen abzuspeisen.

Der Tarifkampf hatte sich u.a. auf die besondere Mobilisierung der angestellten Lehrer gestützt. Es wurde aber auf ein gemeinsames Kampfergebnis der Tarifgemeinschaft (ver.di, GEW…, sowie dbb-Tarifunion) für alle drei Forderungen verzichtet. Vielmehr wurde nach dem erreichtem Lohnergebnis für alle die Forderung der angestellten Lehrer in Sonderverhandlungen von der GEW und dbb-Tarifunion behandelt. Das gab den Arbeitgebern den Spielraum für ihr provokatives Angebot von 30 Euro Gehaltserhöhung, bei einem – nach Angaben der GEW – Gehaltsunterschied zu den verbeamteten Lehrern von durchschnittlich 320 Euro.

Die GEW hat mit der Ablehnung dieses Angebots dem Mandat der Kollegen entsprochen. Und die große Mehrheit der angestellten Lehrer hat schon zum Ausdruck gebracht, dass sie mit ihrer Gewerkschaft weiter für ihre tarifvertragliche Eingruppierung kämpfen wollen.

Seit Wochen mobilisieren sich 10.000e ErzieherInnen, Kita-Beschäftigte in kraftvollen Warnstreiks für eine höhere Eingruppierung, die durchschnittlich Lohnerhöhungen von 10% bringen würde. Sie wollen sich endlich aus den Niedriglohntarifen befreien, zu denen sie die jahrelange Sparpolitik der Kommunen verurteilt, die unter der Schuldenbremse ächzen; und sie wollen Schluss machen mit den kaum noch tragbaren Arbeitsbedingungen, denen sie ausgeliefert werden.

Auch ihre Forderungen sind unvereinbar mit dem Diktat der Sparpolitik. Ihre Entschlossenheit, für diese Forderungen in den Kitas in wochenlange Streiks zu treten, schadet dem „allgemeinen Interesse“, dessen Inhalt nach Definition von der Großer Koalition und der EU die Haushaltskonsolidierung ist.

Der Kita-Streik steht im Rahmen eines die politische Landschaft in Deutschland zunehmend bestimmenden Aufschwungs der Widerstands- und Streikbewegungen, die geprägt sind von dem Griff der Beschäftigten nach ihren Gewerkschaften im Kampf gegen die Kaputtsparpolitik in Ländern und Kommunen und für die Befreiung aus entwürdigenden Niedriglohntarifen und prekären Billigjobs.

Mit dem „Tarifeinheitsgesetz“ will sich die Große Koalition, unter Federführung der SPD-Ministerin Nahles, die Waffe schmieden, die es erlauben soll, zukünftig Streiks für Forderungen, die unvereinbar sind mit Schuldenbremse und Wettbewerbsfähigkeit, im Namen der „Unverhältnismäßigkeit“ gegenüber dem „allgemeinen und öffentlichen Interesse“ unter Druck zu setzen, bis hin zur Androhung des Verbots.

Fast 82.000 Kollegen haben die Unterschriftensammlung der drei Gewerkschaften ver.di, GEW und NGG zur Ablehnung des „Tarifeinheitsgesetzes“ (TEG) unterzeichnet.

Gewerkschaftskollegen und –gliederungen haben mit der Unterschriftensammlung eingegriffen, um breit unter den Mitgliedern und Beschäftigten, so auch in den Warnstreiks, für das Nein zum TEG zu mobilisieren. Sozialdemokraten haben in SPD und AfA Beschlüsse für das Nein der SPD und ihrer Bundestagsabgeordneten erkämpft und verbreitet.

In den Gewerkschaften taucht mehr und mehr die Forderung auf, gestützt auf eine verstärkte Mobilisierung eine zentrale Demonstration zur Anhörung im Bundestag in Berlin zu realisieren

Sie sehen in dieser mobilisierenden Kampagne die Perspektive, die Kraft zu schaffen, die das gegen die Arbeiterbewegung gerichtete Anti-Streikgesetz von Nahles, SPD-Ministerin der Großen Koalition, stoppen kann.

Carla Boulboullé

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